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BGH Urteil des IX. Zivilsenats vom 29.10.2015 (Az.: IX ZR 123/13)

12. September 2019/in Anfechtung /von rae_admin

Befriedigt ein persönlich haftender Gesellschafter die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft und erlischt dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.  Volltext

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EuGH Urteil vom 02.12.2015 (Az.: C-594/14) BGH Urteil des IX. Zivilsenats vom 21.1.2016 (Az.: IX ZR 32/14)

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